AGBs
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
II. Preise
- Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber.
Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, es sei denn im Angebot ist Abweichendes angegeben. - Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich dadurch ggf. verursachter Folgen für den Produktionsprozess werden dem Auftraggeber berechnet.
III. Zahlung
Die Rechnung wird im Liefermonat ausgestellt. Die Zahlung hat ohne Abzug unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
IV. Lieferung
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Bei schriftlichem Vertragsabschluss ist der Liefertermin schriftlich zu bestätigen.
- Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist einzuräumen.
- Dem Auftragnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber angelieferten Gegenständen zu, bis alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig erfüllt sind .
V. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
- Werden vom Auftragnehmer gelieferte und in dessen Eigentum stehende Produkte be- oder verarbeitet, ist der Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen. Zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung behält er das Eigentumsrecht an den Produkten.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
- Der Auftraggeber hat in jedem Fall zu prüfen, ob die gelieferte Ware vertragsgemäß ausgeführt ist. Mit der Druckfreigabe gehen etwaige Fehler in die Verantwortung des Auftraggebers über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem auf die Druckfreigabe folgenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
- Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nicht bei der unverzüglichen Untersuchung zu finden sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen sind nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen wie Digital Proofs und dem Endprodukt.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten zu prüfen. Dies gilt nicht für Daten, die offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber hat bei Datenübertragungen vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Ihm allein obliegt die Datensicherung. Der Auftragnehmer ist zur Anfertigung einer Kopie berechtigt.
- Berechnet wird die gelieferte Menge. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage sind nicht zu beanstanden.
VII. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, sind sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers auf dem Weg der Klage geltend zu machen. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen.
VIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie wie z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenprodukten wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
IX. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.